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Kürzlich durch eine Rechtsänderung aktualisiert Westbalkan-Kontingent auf 50.000 verdoppelt und entfristet — 1. Juni 2024

§ 26 Abs. 2 BeschV

Westbalkanregelung

Staatsangehörige von Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien können JEDE Beschäftigung in Deutschland aufnehmen — ohne Qualifikations- oder Sprachnachweis. Nötig sind nur ein verbindliches Jobangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Kontingent: 50.000 Zustimmungen pro Jahr (seit Juni 2024 entfristet).

Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026 · Rechtsgrundlage: § 26 Abs. 2 BeschV

Für wen: Staatsangehörige der sechs Westbalkanstaaten, unabhängig vom Qualifikationsniveau.

Dauer

12 Monate

An die Beschäftigung gebunden; bei Beschäftigung verlängerbar.

Familie

Regulärer Familiennachzug bei ausreichendem Einkommen und Wohnraum — mit Vollzeitstelle zu üblichen Löhnen realistisch.

Niederlassungserlaubnis

Allgemeiner Weg: Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren (§ 9 AufenthG) mit Rentenbeiträgen und Deutsch B1. Tipp: Mit anerkannter Qualifikation ist der Wechsel in § 18a möglich — Niederlassungserlaubnis dann nach 3 Jahren.

Voraussetzungen

So beantragen Sie es

  1. Schriftliches Jobangebot sichern
    Bau, Logistik, Gastgewerbe, Reinigung, Produktion und Pflege rekrutieren stark aus der Region.
  2. Arbeitgeber reicht die BA-Erklärung ein
    Die BA prüft die Vergleichbarkeit; die Zustimmung zählt auf das Jahreskontingent von 50.000 — früh im Jahr beantragen.
  3. Über das Auslandsportal beantragen
    Das digitale Portal hat die alten Terminvergaben an den Westbalkan-Vertretungen abgelöst — eine große Verbesserung seit 2025.
    Offizielle Seite ↗
  4. Arbeiten — und Upgrade prüfen
    Nach der Einreise lohnt die Anerkennung Ihrer Qualifikation (§ 16d), um die schnellere Fachkraft-Spur zur Niederlassungserlaubnis und besseres Gehalt zu erreichen.

Häufige Fragen

Brauche ich Deutsch für dieses Visum?

Gesetzlich nein. Aber Alltag, bessere Jobs und die Niederlassungserlaubnis erfordern Deutsch — am besten schon vor der Einreise lernen.

Ist das Kontingent schnell ausgeschöpft?

Die Nachfrage ist hoch; die BA verteilt zudem monatlich pro Land. Ist das Jahreskontingent erschöpft, geht es im Folgejahr weiter — auch deshalb früh einreichen.

Darf ich den Arbeitgeber wechseln?

Ein Wechsel erfordert eine neue BA-Zustimmung — der Titel ist an die konkrete Stelle gebunden. Wechsel mit der Ausländerbehörde abstimmen.

Offizielle Quellen

Verwandte Visa-Wege

Fachkraft mit Berufsausbildung (§ 18a)AusbildungsvisumAnerkennungspartnerschaft

Dieser Weg nach Herkunftsland

SerbienKosovoAlbanienBosnien und HerzegowinaNordmazedonienMontenegro