§ 26 Abs. 2 BeschV
Westbalkanregelung
Staatsangehörige von Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien können JEDE Beschäftigung in Deutschland aufnehmen — ohne Qualifikations- oder Sprachnachweis. Nötig sind nur ein verbindliches Jobangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Kontingent: 50.000 Zustimmungen pro Jahr (seit Juni 2024 entfristet).
Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026 · Rechtsgrundlage: § 26 Abs. 2 BeschV
Dauer
12 Monate
An die Beschäftigung gebunden; bei Beschäftigung verlängerbar.
Familie
Regulärer Familiennachzug bei ausreichendem Einkommen und Wohnraum — mit Vollzeitstelle zu üblichen Löhnen realistisch.
Niederlassungserlaubnis
Allgemeiner Weg: Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren (§ 9 AufenthG) mit Rentenbeiträgen und Deutsch B1. Tipp: Mit anerkannter Qualifikation ist der Wechsel in § 18a möglich — Niederlassungserlaubnis dann nach 3 Jahren.
Voraussetzungen
- Staatsangehörigkeit von AL, BA, XK, ME, MK oder RS
- Verbindliches Jobangebot eines deutschen Arbeitgebers (jede Branche, nicht-reglementierte Berufe)
- Innerhalb des Jahreskontingents von 50.000 BA-Zustimmungen 50.000 € (Quelle: § 26 Abs. 2 BeschV — quota doubled and made permanent as of 2024-06-01, Zuletzt geprüft 21. Juli 2026)
- BA-Zustimmung: Lohn und Bedingungen wie bei inländischen Beschäftigten
- Kein Bezug deutscher Sozialleistungen in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung
So beantragen Sie es
- Schriftliches Jobangebot sichern Bau, Logistik, Gastgewerbe, Reinigung, Produktion und Pflege rekrutieren stark aus der Region.
- Arbeitgeber reicht die BA-Erklärung ein Die BA prüft die Vergleichbarkeit; die Zustimmung zählt auf das Jahreskontingent von 50.000 — früh im Jahr beantragen.
- Über das Auslandsportal beantragen Das digitale Portal hat die alten Terminvergaben an den Westbalkan-Vertretungen abgelöst — eine große Verbesserung seit 2025.Offizielle Seite ↗
- Arbeiten — und Upgrade prüfen Nach der Einreise lohnt die Anerkennung Ihrer Qualifikation (§ 16d), um die schnellere Fachkraft-Spur zur Niederlassungserlaubnis und besseres Gehalt zu erreichen.
Häufige Fragen
Brauche ich Deutsch für dieses Visum?
Gesetzlich nein. Aber Alltag, bessere Jobs und die Niederlassungserlaubnis erfordern Deutsch — am besten schon vor der Einreise lernen.
Ist das Kontingent schnell ausgeschöpft?
Die Nachfrage ist hoch; die BA verteilt zudem monatlich pro Land. Ist das Jahreskontingent erschöpft, geht es im Folgejahr weiter — auch deshalb früh einreichen.
Darf ich den Arbeitgeber wechseln?
Ein Wechsel erfordert eine neue BA-Zustimmung — der Titel ist an die konkrete Stelle gebunden. Wechsel mit der Ausländerbehörde abstimmen.