Einbürgerungs-Zeitrechner
Berechnen Sie den frühestmöglichen Termin für Ihren Einbürgerungsantrag nach geltendem Recht.
Frühestmöglicher Antrag
Wichtige Hinweise
Methodik & Quellen
Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026
Standard: 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (§ 10 StAG). Die 3-Jahres-Turbo-Einbürgerung wurde am 30. Oktober 2025 abgeschafft. Ehepartner:innen Deutscher: 3 Jahre (§ 9 StAG).
- Regeldauer: 5 Jahre (§ 10 StAG) (Quelle: § 10 StAG — Anspruchseinbürgerung nach 5 Jahren, Zuletzt geprüft 21. Juli 2026)
- Abschaffung der Turbo-Einbürgerung (Quelle: European Commission — Changes to citizenship requirements in Germany (Bundestag vote 2025-10-08), Zuletzt geprüft 21. Juli 2026)
Häufige Fragen
Gibt es noch die Einbürgerung nach 3 Jahren?
Nein — die Turbo-Einbürgerung wurde am 30. Oktober 2025 abgeschafft. Es gelten wieder mindestens 5 Jahre.
Darf ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?
Ja — seit der Reform 2024 ist Mehrstaatigkeit die Regel.