Skip to content

Einbürgerungs-Zeitrechner

Berechnen Sie den frühestmöglichen Termin für Ihren Einbürgerungsantrag nach geltendem Recht.

Frühestmöglicher Antrag
Wichtige Hinweise

    Methodik & Quellen

    Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026

    Standard: 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (§ 10 StAG). Die 3-Jahres-Turbo-Einbürgerung wurde am 30. Oktober 2025 abgeschafft. Ehepartner:innen Deutscher: 3 Jahre (§ 9 StAG).

    Häufige Fragen

    Gibt es noch die Einbürgerung nach 3 Jahren?

    Nein — die Turbo-Einbürgerung wurde am 30. Oktober 2025 abgeschafft. Es gelten wieder mindestens 5 Jahre.

    Darf ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?

    Ja — seit der Reform 2024 ist Mehrstaatigkeit die Regel.