Wohnberechtigungsschein-Rechner (WBS)
Prüfen Sie, ob Ihr Haushalt Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) hat — mit der Einkommensgrenze Ihres Bundeslandes.
| Anrechenbares Einkommen | |
| Einkommensgrenze | |
Methodik & Quellen
Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026
Das anrechenbare Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Pauschale und je 10% für Steuer, gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung (max. 30%). Die Grenzen sind bundeslandspezifisch.
- Bundes-Basisgrenze (1 Person) § 9 WoFG (Quelle: § 9 Abs. 2 WoFG, Zuletzt geprüft 21. Juli 2026)
- Pauschaler Abzug (Arbeitnehmer) (Quelle: Berlin WBS income calculation — employee standard deduction, Zuletzt geprüft 21. Juli 2026)
Hinweis: Mehrere Bundesland-Werte sind zur Verifizierung markiert (siehe SOURCES.md). Berlin ist gegen berlin.de geprüft.
Häufige Fragen
Ist das eine Garantie?
Nein. Die Einkommensberechnung ist vereinfacht; Bundesländer und Städte wenden zusätzliche Freibeträge an. Das amtliche Ergebnis liefert nur das Wohnungsamt.
Können auch Ausländer:innen einen WBS bekommen?
Ja — entscheidend sind Wohnsitz und Einkommen, nicht die Staatsangehörigkeit, solange Sie sich rechtmäßig und nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.