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Westbalkan-Kontingent auf 50.000 verdoppelt und entfristet
Gültig ab: 1. Juni 2024 · Quelle: § 26 Abs. 2 BeschV (gesetze-im-internet.de) ↗
Seit 1. Juni 2024 können jährlich bis zu 50.000 Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien jede Beschäftigung in Deutschland aufnehmen — ohne Qualifikations- oder Sprachnachweis. Die Regelung ist nun entfristet.
Was sich geändert hat
Die bisherige Obergrenze von 25.000 wurde verdoppelt und die Befristung gestrichen (§ 26 Abs. 2 BeschV). Monatliche Länder-Teilkontingente gelten weiterhin.
Wer ist betroffen
- Arbeitssuchende aus den sechs Westbalkanstaaten
Was zu tun ist
Sichern Sie ein verbindliches Jobangebot und lassen Sie Ihren Arbeitgeber die BA-Zustimmung früh im Jahr beantragen — das Kontingent kann sich füllen.
Betroffene Ratgeber
Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026