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§ 16a AufenthG

Visum zur Berufsausbildung

Für eine bezahlte duale Berufsausbildung nach Deutschland kommen — Sie verdienen ab dem ersten Tag (typisch 900–1.400 €/Monat), brauchen ungefähr B1 Deutsch und wechseln nach dem Abschluss direkt in einen Fachkraft-Titel mit schneller Spur zur Niederlassungserlaubnis.

Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026 · Rechtsgrundlage: § 16a AufenthG

Für wen: Junge Bewerber:innen (typisch 16–35), die Deutsch lernen und in Engpassberufen ausgebildet werden möchten: Pflege, Handwerk, Gastgewerbe, Logistik.

Dauer

36 Monate

Für die Ausbildungsdauer (2–3,5 Jahre) + 12 Monate Suchtitel nach Abschluss.

Familie

Familiennachzug ist während der Ausbildung wegen des geringen Einkommens meist nicht realistisch; er wird nach Wechsel in einen Fachkraft-Titel möglich.

Niederlassungserlaubnis

Nach Abschluss der Ausbildung + 3 Jahre als Fachkraft (§ 18c). Ausbildungszeiten zählen zur allgemeinen 5-Jahres-Route (§ 9) zur Hälfte.

Voraussetzungen

So beantragen Sie es

  1. Zuerst Deutsch bis B1 lernen
    Das ist der eigentliche Engpass — ohne B1 scheitert die Berufsschule. Anerkannt sind Goethe-, telc- oder ÖSD-Zertifikate.
  2. Ausbildungsbetrieb finden
    Ausbildungsbörse der Bundesagentur und 'Make it in Germany' nutzen; viele Betriebe in Pflege und Handwerk werben aktiv im Ausland.
    Offizielle Seite ↗
  3. Über das Auslandsportal beantragen
    Vertrag, Sprachzertifikat, Finanzierungsnachweis, Schulzeugnisse.
    Offizielle Seite ↗
  4. Ausbildung abschließen, dann wechseln
    Mit dem deutschen Abschluss sind Sie Fachkraft — der Titel nach § 18a folgt mit Jobangebot fast automatisch.

Häufige Fragen

Wie viel verdient man in der Ausbildung?

Die Mindestausbildungsvergütung liegt 2026 bei rund 680 €+ im ersten Jahr und steigt jährlich; typische Engpassberufe zahlen 1.000–1.400 €/Monat, Pflege ca. 1.300 €+.

Gibt es eine Altersgrenze?

Keine gesetzliche Grenze, aber die Visastellen prüfen die Plausibilität — die meisten erfolgreichen Bewerber:innen sind unter ca. 35.

Kann ich den Ausbildungsplatz von Deutschland aus suchen?

Ja — § 17 AufenthG bietet ein Visum zur Ausbildungsplatzsuche (bis 9 Monate) für unter 35-Jährige mit B1 und Schulabschluss, Finanzierungsnachweis erforderlich.

Offizielle Quellen

Verwandte Visa-Wege

Fachkraft mit Berufsausbildung (§ 18a)AnerkennungspartnerschaftWestbalkanregelung

Dieser Weg nach Herkunftsland

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