§ 16a AufenthG
Visum zur Berufsausbildung
Für eine bezahlte duale Berufsausbildung nach Deutschland kommen — Sie verdienen ab dem ersten Tag (typisch 900–1.400 €/Monat), brauchen ungefähr B1 Deutsch und wechseln nach dem Abschluss direkt in einen Fachkraft-Titel mit schneller Spur zur Niederlassungserlaubnis.
Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026 · Rechtsgrundlage: § 16a AufenthG
Dauer
36 Monate
Für die Ausbildungsdauer (2–3,5 Jahre) + 12 Monate Suchtitel nach Abschluss.
Familie
Familiennachzug ist während der Ausbildung wegen des geringen Einkommens meist nicht realistisch; er wird nach Wechsel in einen Fachkraft-Titel möglich.
Niederlassungserlaubnis
Nach Abschluss der Ausbildung + 3 Jahre als Fachkraft (§ 18c). Ausbildungszeiten zählen zur allgemeinen 5-Jahres-Route (§ 9) zur Hälfte.
Voraussetzungen
- Unterzeichneter Ausbildungsvertrag mit Betrieb oder Schule
- Deutschkenntnisse — meist B1 für das Ausbildungsvisum (B2 in der Pflege)
- Gesicherter Lebensunterhalt: Ausbildungsvergütung zählt; Lücken über Sperrkonto ausgleichen 1.091 € (Quelle: Auswärtiges Amt (Auslandsvertretung) — Mindestbeträge 2026: 1.091 €/Monat, Zuletzt geprüft 21. Juli 2026)
So beantragen Sie es
- Zuerst Deutsch bis B1 lernen Das ist der eigentliche Engpass — ohne B1 scheitert die Berufsschule. Anerkannt sind Goethe-, telc- oder ÖSD-Zertifikate.
- Ausbildungsbetrieb finden Ausbildungsbörse der Bundesagentur und 'Make it in Germany' nutzen; viele Betriebe in Pflege und Handwerk werben aktiv im Ausland.Offizielle Seite ↗
- Über das Auslandsportal beantragen Vertrag, Sprachzertifikat, Finanzierungsnachweis, Schulzeugnisse.Offizielle Seite ↗
- Ausbildung abschließen, dann wechseln Mit dem deutschen Abschluss sind Sie Fachkraft — der Titel nach § 18a folgt mit Jobangebot fast automatisch.
Häufige Fragen
Wie viel verdient man in der Ausbildung?
Die Mindestausbildungsvergütung liegt 2026 bei rund 680 €+ im ersten Jahr und steigt jährlich; typische Engpassberufe zahlen 1.000–1.400 €/Monat, Pflege ca. 1.300 €+.
Gibt es eine Altersgrenze?
Keine gesetzliche Grenze, aber die Visastellen prüfen die Plausibilität — die meisten erfolgreichen Bewerber:innen sind unter ca. 35.
Kann ich den Ausbildungsplatz von Deutschland aus suchen?
Ja — § 17 AufenthG bietet ein Visum zur Ausbildungsplatzsuche (bis 9 Monate) für unter 35-Jährige mit B1 und Schulabschluss, Finanzierungsnachweis erforderlich.