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§ 16b, § 20 Abs. 3 AufenthG

Studium und der Weg vom Studium in den Beruf

In Deutschland studieren (oft ohne Studiengebühren), nebenbei 140 volle Tage pro Jahr arbeiten, danach mit der 18-monatigen Suchphase einen Job finden — Absolvent:innen deutscher Hochschulen erhalten die Niederlassungserlaubnis schon nach 2 Jahren Berufstätigkeit.

Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026 · Rechtsgrundlage: § 16b, § 20 Abs. 3 AufenthG

Für wen: Studieninteressierte und internationale Studierende, die den Verbleib nach dem Abschluss planen.

Dauer

24 Monate

Studententitel jeweils bis zu 2 Jahre, verlängert für die Studiendauer; +18 Monate Suchtitel nach dem Abschluss (§ 20 Abs. 3).

Familie

Ehepartner können nur bei nachgewiesenen Mitteln und Wohnraum nachziehen — realistisch v. a. bei finanzierten Promotionen. Nach Wechsel in einen Arbeitstitel gelten die normalen Regeln.

Niederlassungserlaubnis

Studienjahre zählen zur 5-Jahres-Frist zur Hälfte. Schneller: Absolvent:innen deutscher Hochschulen erhalten die Niederlassungserlaubnis bereits nach 2 Jahren mit Fachkraft-Titel/Blauer Karte (§ 18c Abs. 1 S. 2).

Finanzielle Schwellen

Sperrkonto (2026)

Voraussetzungen

So beantragen Sie es

  1. Zulassung über uni-assist oder direkt
    Prüfen Sie über anabin/DAAD, ob Ihr Zeugnis direkt zum Studium berechtigt; für manche Länder ist zuerst das Studienkolleg nötig.
    Offizielle Seite ↗
  2. Sperrkonto eröffnen & versichern
    11.904 € (2026) bei einem zugelassenen Anbieter; Incoming-Versicherung bis zur Immatrikulation, danach studentische GKV (ca. 130–150 €/Monat unter 30).
  3. Über das Auslandsportal beantragen
    Studierendenvisa hatten Priorität bei der Digitalisierung — Bearbeitung meist 4–6 Wochen.
    Offizielle Seite ↗
  4. Klug neben dem Studium arbeiten
    140 volle / 280 halbe Tage pro Jahr erlaubt; Werkstudentenstellen im eigenen Fach sind der beste Lebenslauf-Baustein und führen oft zur Übernahme.
  5. Nach dem Abschluss: 18 Monate für die Jobsuche
    Der Titel nach § 20 Abs. 3 erlaubt während der Suche JEDE Beschäftigung. Mit qualifiziertem Vertrag wechseln Sie in § 18b oder die Blaue Karte.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich als Student:in arbeiten?

140 volle oder 280 halbe Tage pro Kalenderjahr (seit März 2024); studentische Hilfskraftjobs an der Hochschule zählen nicht mit. Ein halber Tag ist bis zu 4 Stunden.

Sind deutsche Hochschulen wirklich kostenlos?

Staatliche Hochschulen erheben in den meisten Ländern keine Studiengebühren — nur Semesterbeiträge (ca. 150–400 €, oft inkl. Ticket). Baden-Württemberg verlangt von Nicht-EU-Studierenden 1.500 €/Semester.

Kann ich schon vor dem Abschluss in einen Arbeitstitel wechseln?

Ja — wenn Sie die Voraussetzungen für Fachkraft-Titel oder Blaue Karte erfüllen (z. B. mit früherem Abschluss), ist der Wechsel möglich; das deutsche Studium muss nicht beendet werden.

Offizielle Quellen

Verwandte Visa-Wege

Blaue Karte EUFachkraft mit Studium (§ 18b)Chancenkarte

Dieser Weg nach Herkunftsland

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