§§ 20a, 20b AufenthG
Chancenkarte
Ein Aufenthaltstitel für 12 Monate zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland — ohne Jobangebot. Sie qualifizieren sich entweder als voll anerkannte Fachkraft oder über ein Punktesystem (mindestens 6 Punkte). Nebenbeschäftigung bis 20 Stunden/Woche und zweiwöchige Probearbeit sind erlaubt.
Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026 · Rechtsgrundlage: §§ 20a, 20b AufenthG
Dauer
12 Monate
Als Suchtitel nicht verlängerbar, aber eine Anschluss-Chancenkarte von bis zu 2 Jahren ist mit qualifiziertem Teilzeit-Jobangebot möglich.
Familie
Kein Familiennachzug während der Suchphase. Ihr Ehepartner kann eine eigene Chancenkarte beantragen — und bringt Ihnen 1 Zusatzpunkt, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.
Niederlassungserlaubnis
Die Chancenkarte selbst zählt nicht für die Niederlassungserlaubnis. Nach Wechsel in einen Fachkraft-Titel (§ 18a/18b) oder die Blaue Karte EU ist die Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren möglich (bzw. 27/21 Monaten mit Blauer Karte).
Finanzielle Schwellen
| Finanzierungsnachweis (2026) | 1.091 €
(Quelle: Auswärtiges Amt (Auslandsvertretung) — Mindestbeträge 2026: 1.091 €/Monat,
Zuletzt geprüft 21. Juli 2026)
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Voraussetzungen
- Anerkannte mindestens zweijährige Berufsausbildung oder Hochschulabschluss Die Qualifikation muss im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt sein. Eine volle deutsche Anerkennung ist für die Punkte-Route NICHT erforderlich.
- Deutsch A1 oder Englisch B2 Grundvoraussetzung, bevor Punkte gezählt werden.
- Mindestens 6 Punkte nach der amtlichen Tabelle (außer Sie sind voll anerkannte Fachkraft) 6 € (Quelle: Anlage zu § 20b Abs. 2 AufenthG, Zuletzt geprüft 21. Juli 2026)
- Nachweis des Lebensunterhalts (Sperrkonto oder erlaubte Teilzeitarbeit) 1.091 € (Quelle: Auswärtiges Amt (Auslandsvertretung) — Mindestbeträge 2026: 1.091 €/Monat, Zuletzt geprüft 21. Juli 2026)
So beantragen Sie es
- Punkte prüfen Prüfen Sie mit unserem Punkterechner (bildet die amtliche Anlage zu § 20b ab), ob Sie 6 Punkte erreichen oder direkt als Fachkraft gelten.
- Unterlagen zusammenstellen Abschlusszeugnis mit Anerkennungsnachweis (anabin-Auszug oder Zeugnisbewertung), Sprachzertifikate, Lebenslauf, Finanzierungsnachweis (Sperrkonto).Offizielle Seite ↗
- Online über das Auslandsportal beantragen Seit Januar 2025 nehmen alle deutschen Auslandsvertretungen Anträge digital entgegen; Unterlagen laden Sie online hoch, dann folgt ein kurzer Biometrie-Termin.Offizielle Seite ↗
- Einreisen und suchen Bis zu 20 Std./Woche nebenbei arbeiten, zweiwöchige Probebeschäftigungen nutzen, Netzwerk aufbauen. Mit qualifiziertem Arbeitsvertrag wechseln Sie bei der Ausländerbehörde in einen Fachkraft-Titel oder die Blaue Karte — ohne Ausreise.
Häufige Fragen
Kann ich meine Familie mit der Chancenkarte mitbringen?
Nicht im Familiennachzug. Jede:r Partner:in braucht eine eigene Chancenkarte. Nach Wechsel in einen Arbeitstitel gilt der reguläre Familiennachzug.
Muss mein Abschluss vorher in Deutschland anerkannt sein?
Nein — für die Punkte-Route genügt die staatliche Anerkennung im Ausbildungsland. Prüfen Sie anabin: Ist Ihre Hochschule 'H+' und der Abschluss vergleichbar, reicht das in der Regel als Nachweis.
Was passiert, wenn ich innerhalb von 12 Monaten keinen Job finde?
Sie müssen ausreisen, können aber erneut beantragen, sobald Sie so lange im Ausland waren wie zuvor in Deutschland. Mit qualifiziertem Teilzeitangebot ist die Anschluss-Chancenkarte (bis zu 2 Jahre) möglich.
Ist eine Krankenversicherung erforderlich?
Ja — Versicherungsschutz ab Tag eins ist Pflicht. Ohne Anstellung ist die GKV nicht zugänglich, daher ist eine Incoming-Versicherung bis zum Arbeitsvertrag die übliche Lösung.