§ 18b AufenthG
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Der allgemeine Aufenthaltstitel für Hochschulabsolvent:innen mit anerkanntem Abschluss und qualifiziertem Jobangebot — ohne feste Gehaltsschwelle unter 45 Jahren. Seit 2023 ist jede qualifizierte Beschäftigung möglich, nicht nur die zum Abschluss passende.
Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026 · Rechtsgrundlage: § 18b AufenthG
Dauer
48 Monate
Bis zu 4 Jahre (bzw. Vertragslaufzeit); verlängerbar.
Familie
Ehepartner und minderjährige Kinder können nachziehen; der Ehepartner erhält vollen Arbeitsmarktzugang. Für das Ehegattenvisum sind i. d. R. Deutschkenntnisse A1 erforderlich (mit Ausnahmen).
Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren mit 36 Beitragsmonaten in der Rentenversicherung und ausreichenden Deutschkenntnissen (§ 18c Abs. 1 AufenthG). Absolvent:innen deutscher Hochschulen: nach 2 Jahren.
Finanzielle Schwellen
| Nur bei Ersterteilung ab 45 Jahren (2026) | 55.770 €
(Quelle: § 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG,
Zuletzt geprüft 21. Juli 2026)
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Voraussetzungen
- Anerkannter bzw. mit deutschem Abschluss vergleichbarer Hochschulabschluss anabin H+ und vergleichbarer Abschluss oder Zeugnisbewertung der ZAB.
- Konkretes Jobangebot für eine qualifizierte Beschäftigung Qualifiziert = setzt üblicherweise Studium oder Berufsausbildung voraus; Helfertätigkeiten genügen nicht.
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsbedingungen wie bei inländischen Beschäftigten)
- Ab 45 Jahren: Gehalt ≥ 55.770 € (2026) oder Nachweis angemessener Altersvorsorge 55.770 € (Quelle: § 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG — 55% of 2026 pension contribution ceiling (101,400 €), Zuletzt geprüft 21. Juli 2026)
So beantragen Sie es
- Vergleichbarkeit des Abschlusses klären anabin prüfen; Zeugnisbewertung der ZAB beantragen, falls Abschluss/Hochschule nicht eindeutig gelistet sind.Offizielle Seite ↗
- Arbeitgeber füllt die 'Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis' aus Standardformular der BA zu Gehalt, Arbeitszeit und Tätigkeit — Grundlage der BA-Zustimmung.Offizielle Seite ↗
- Über das Auslandsportal beantragen (oder in Deutschland, falls berechtigt) Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a) erwägen: Ihr Arbeitgeber initiiert es bei der Ausländerbehörde und verkürzt die Wartezeit deutlich (Gebühr 411 €).Offizielle Seite ↗
- Nach Einreise anmelden und Titel abholen Anmeldung innerhalb von 14 Tagen, danach elektronischen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde abholen.
Häufige Fragen
Gibt es eine Mindestgehaltsgrenze unter 45 Jahren?
Keine feste Zahl — die BA prüft, ob Gehalt und Bedingungen mit inländischen Beschäftigten vergleichbar sind und die Tätigkeit qualifiziert ist.
Darf ich außerhalb meines Studienfachs arbeiten?
Ja. Seit der Reform 2023 erlaubt § 18b jede qualifizierte Beschäftigung — Physiker:innen dürfen z. B. als Softwareentwickler:innen arbeiten.
§ 18b oder Blaue Karte — was soll ich wählen?
Wenn Sie die Blue-Card-Schwelle erreichen, nehmen Sie die Blaue Karte: schnellere Niederlassungserlaubnis (21/27 statt 36 Monate) und einfacherer Familiennachzug. § 18b ist die Alternative darunter.