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Kürzlich durch eine Rechtsänderung aktualisiert Gehaltsschwellen der Blauen Karte EU steigen 2026 — 1. Januar 2026

§ 19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV

Aufenthaltstitel für IT-Spezialist:innen und Berufserfahrene (ohne formalen Abschluss)

Deutschland stellt auch Quereinsteiger:innen ein: Mit mindestens 2 Jahren einschlägiger Berufserfahrung (in den letzten 5 Jahren) und einem Jobangebot ab 45.630 € (2026) erhalten Sie einen Aufenthaltstitel ganz ohne Hochschulabschluss. In IT-Berufen entfällt sogar der formale Ausbildungsnachweis.

Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026 · Rechtsgrundlage: § 19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV

Für wen: Berufserfahrene — v. a. Entwickler:innen, Admins, Data Engineers — ohne formalen Abschluss.

Dauer

48 Monate

An den Arbeitsvertrag gekoppelt, max. 4 Jahre; verlängerbar.

Familie

Regulärer Familiennachzug: Ehepartner und minderjährige Kinder können nachziehen, wenn Einkommen und Wohnraum ausreichen.

Niederlassungserlaubnis

Der § 19c-Titel ist kein Fachkraft-Titel — die Niederlassungserlaubnis läuft über den allgemeinen § 9 AufenthG (i. d. R. 5 Jahre). Tipp: Mit 3 Jahren IT-Erfahrung kommt oft direkt die Blaue Karte § 18g mit 21/27-Monats-Spur infrage.

Finanzielle Schwellen

Mindestgehalt (2026, nicht tarifgebundene Arbeitgeber)
45.630 € (Quelle: § 6 BeschV, Zuletzt geprüft 21. Juli 2026)
IT-Spezialist:innen mit Ziel Blaue Karte (3 Jahre Erfahrung in den letzten 7)
45.934 € (Quelle: § 18g Abs. 2 AufenthG — Blue Card for IT specialists without degree, Zuletzt geprüft 21. Juli 2026)

Voraussetzungen

So beantragen Sie es

  1. Berufserfahrung dokumentieren
    Arbeitszeugnisse, Verträge, Projektlisten, GitHub — die Visastelle will belegt sehen, dass die Erfahrung real und einschlägig ist.
  2. Beste Route prüfen
    ≥3 Jahre Erfahrung + 45.934,20 € Gehalt → Blaue Karte (bessere NE-Spur). 2 Jahre + 45.630 € → diese § 6-BeschV-Route.
  3. Arbeitgeberunterlagen & BA-Zustimmung
    Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis; die BA prüft Gehaltshöhe und Bedingungen.
  4. Über das Auslandsportal beantragen
    Oder nach visumfreier Einreise direkt bei der Ausländerbehörde, wenn Sie eine § 41-AufenthV-Staatsangehörigkeit besitzen (US, UK, CA, AU, JP, KR, IL, NZ).
    Offizielle Seite ↗

Häufige Fragen

Ich habe nie studiert — kann ich wirklich legal in Deutschland arbeiten?

Ja. Für IT-Berufe verzichtet § 6 BeschV ausdrücklich auf den formalen Abschluss; 2 Jahre solide, nachweisbare Erfahrung plus Mindestgehalt genügen.

Zählt Freelance-IT-Arbeit als Berufserfahrung?

Ja, sofern glaubhaft dokumentiert (Verträge, Rechnungen, Kundenreferenzen). Rein informelle Tätigkeiten sind schwer nachweisbar.

Welches Deutschniveau brauche ich?

Gesetzlich ist für IT keines festgelegt; viele Berliner Tech-Jobs sind englischsprachig. Ausreichendes Deutsch kann verlangt werden, wo die Stelle es erfordert.

Offizielle Quellen

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Dieser Weg nach Herkunftsland

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