§§ 27–36a AufenthG
Visum zum Familiennachzug
Ehepartner und minderjährige Kinder von Aufenthaltstitel-Inhaber:innen können nachziehen. Die Anforderungen hängen von IHREM Titel ab: Blue-Card-Familien sind von Sprachtest und Wartezeiten befreit; sonst gelten A1 (Ehepartner), ausreichendes Einkommen und Wohnraum. Hinweis: Der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist bis 23. Juli 2027 ausgesetzt.
Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026 · Rechtsgrundlage: §§ 27–36a AufenthG
Dauer
12 Monate
Angepasst an den Titel der stammberechtigten Person; gemeinsame Verlängerung.
Familie
Nachziehende Ehepartner erhalten ab dem ersten Tag VOLLEN Arbeitsmarktzugang (§ 29 Abs. 5 AufenthG) — jede Beschäftigung ist sofort erlaubt.
Niederlassungserlaubnis
Ehepartner erhalten die Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren (§ 9); Ehepartner Deutscher können nach 3 Ehejahren + 3 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden (§ 9 StAG).
Voraussetzungen
- Stammberechtigte:r besitzt Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte, ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis oder die deutsche Staatsangehörigkeit
- Gesicherter Lebensunterhalt für die ganze Familie ohne Sozialleistungen (entfällt bei Kernfamilie Deutscher)
- Ausreichender Wohnraum (Faustregel: ca. 12 m² pro Familienmitglied)
- Ehepartner: einfache Deutschkenntnisse A1 vor dem Visum — ENTFÄLLT für Ehepartner von Blue-Card-/§ 18a/18b-Inhaber:innen und für mehrere Staatsangehörigkeiten
- Rechtsgültige Ehe und beide Ehepartner mindestens 18
So beantragen Sie es
- Prüfen, welche Regeln gelten Der Titel der stammberechtigten Person entscheidet: Blaue Karte → kein A1, keine Wartefrist. § 18a/b → kein A1, wenn die Ehe schon vor dem Zuzug bestand.
- Dokumente legalisieren/apostillieren Heirats- und Geburtsurkunden benötigen i. d. R. Apostille + beglaubigte Übersetzung; manche Länder erfordern Urkundenüberprüfung über die Botschaft (dauert Monate — zuerst starten).
- Über das Auslandsportal beantragen Titel der stammberechtigten Person, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag mit Quadratmeterzahl und ggf. A1-Zertifikat beilegen.Offizielle Seite ↗
- Nach Einreise: Anmeldung & Aufenthaltstitel Anmeldung, danach stellt die Ausländerbehörde den Familiennachzugs-Titel mit Arbeitserlaubnis aus.
Häufige Fragen
Braucht mein Ehepartner Deutsch vor dem Antrag?
Nein, wenn Sie eine Blaue Karte oder einen Titel nach § 18a/18b/18d/18g besitzen und die Ehe schon vor dem Zuzug bestand. Ebenfalls befreit: Staatsangehörige z. B. der USA, UK, Japans, Koreas, Australiens sowie Hochschulabsolvent:innen mit erkennbar geringem Integrationsbedarf.
Können meine Eltern nachziehen?
Nur bei außergewöhnlicher Härte (§ 36 Abs. 2) — praktisch sehr selten. Realistisch sind Besuche mit Schengen-Visa.
Welches Einkommen brauche ich für den Nachzug?
Keine feste Tabelle — geprüft wird, ob Ihr Nettoeinkommen den Bedarf der Familie deckt (grob: Regelbedarfe + Miete + Versicherung). Eine Vollzeit-Fachkraftstelle reicht üblicherweise für Ehepartner und 1–2 Kinder.