Skip to content
Kürzlich durch eine Rechtsänderung aktualisiert Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt — 24. Juli 2025

§§ 27–36a AufenthG

Visum zum Familiennachzug

Ehepartner und minderjährige Kinder von Aufenthaltstitel-Inhaber:innen können nachziehen. Die Anforderungen hängen von IHREM Titel ab: Blue-Card-Familien sind von Sprachtest und Wartezeiten befreit; sonst gelten A1 (Ehepartner), ausreichendes Einkommen und Wohnraum. Hinweis: Der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist bis 23. Juli 2027 ausgesetzt.

Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026 · Rechtsgrundlage: §§ 27–36a AufenthG

Für wen: Familien von Beschäftigten, Studierenden und Ansässigen, die bereits in Deutschland sind oder einreisen.

Dauer

12 Monate

Angepasst an den Titel der stammberechtigten Person; gemeinsame Verlängerung.

Familie

Nachziehende Ehepartner erhalten ab dem ersten Tag VOLLEN Arbeitsmarktzugang (§ 29 Abs. 5 AufenthG) — jede Beschäftigung ist sofort erlaubt.

Niederlassungserlaubnis

Ehepartner erhalten die Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren (§ 9); Ehepartner Deutscher können nach 3 Ehejahren + 3 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden (§ 9 StAG).

Voraussetzungen

So beantragen Sie es

  1. Prüfen, welche Regeln gelten
    Der Titel der stammberechtigten Person entscheidet: Blaue Karte → kein A1, keine Wartefrist. § 18a/b → kein A1, wenn die Ehe schon vor dem Zuzug bestand.
  2. Dokumente legalisieren/apostillieren
    Heirats- und Geburtsurkunden benötigen i. d. R. Apostille + beglaubigte Übersetzung; manche Länder erfordern Urkundenüberprüfung über die Botschaft (dauert Monate — zuerst starten).
  3. Über das Auslandsportal beantragen
    Titel der stammberechtigten Person, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag mit Quadratmeterzahl und ggf. A1-Zertifikat beilegen.
    Offizielle Seite ↗
  4. Nach Einreise: Anmeldung & Aufenthaltstitel
    Anmeldung, danach stellt die Ausländerbehörde den Familiennachzugs-Titel mit Arbeitserlaubnis aus.

Häufige Fragen

Braucht mein Ehepartner Deutsch vor dem Antrag?

Nein, wenn Sie eine Blaue Karte oder einen Titel nach § 18a/18b/18d/18g besitzen und die Ehe schon vor dem Zuzug bestand. Ebenfalls befreit: Staatsangehörige z. B. der USA, UK, Japans, Koreas, Australiens sowie Hochschulabsolvent:innen mit erkennbar geringem Integrationsbedarf.

Können meine Eltern nachziehen?

Nur bei außergewöhnlicher Härte (§ 36 Abs. 2) — praktisch sehr selten. Realistisch sind Besuche mit Schengen-Visa.

Welches Einkommen brauche ich für den Nachzug?

Keine feste Tabelle — geprüft wird, ob Ihr Nettoeinkommen den Bedarf der Familie deckt (grob: Regelbedarfe + Miete + Versicherung). Eine Vollzeit-Fachkraftstelle reicht üblicherweise für Ehepartner und 1–2 Kinder.

Offizielle Quellen

Verwandte Visa-Wege

Blaue Karte EUFachkraft mit Studium (§ 18b)Fachkraft mit Berufsausbildung (§ 18a)

Dieser Weg nach Herkunftsland

TürkeiThailand