Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt
Gültig ab: 24. Juli 2025 · Quelle: Auswärtiges Amt ↗
Ein seit dem 24. Juli 2025 geltendes Gesetz setzt den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 23. Juli 2027 aus. In diesem Zeitraum werden nur Ausnahmefälle aus dringenden humanitären Gründen genehmigt.
Was sich geändert hat
Das bisherige Monatskontingent von 1.000 Zustimmungen für subsidiär Schutzberechtigte wurde beendet. Wartelisten-Registrierungen und laufende Anträge behalten ihren Verfahrensstand und werden nach der Aussetzung — vorbehaltlich weiterer Gesetzgebung — fortgesetzt.
Wer ist betroffen
- Personen mit subsidiärem Schutzstatus und ihre Familien
Was zu tun ist
Betroffen sind NICHT Familien von Beschäftigten, Studierenden, Blue-Card-Inhaber:innen oder anerkannten Flüchtlingen — diese Wege bleiben unverändert. Subsidiär Schutzberechtigte sollten ihre Wartelisten-Registrierung aktiv halten und Härtegründe dokumentieren.
Betroffene Ratgeber
Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026