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Bedeutend SteuernLeistungen

Sozialversicherung 2026: Was sich auf der Gehaltsabrechnung ändert

Gültig ab: 1. Januar 2026 · Quelle: Bundesregierung ↗

Für 2026 stieg die Beitragsbemessungsgrenze in Renten-/Arbeitslosenversicherung auf 101.400 €/Jahr und in Kranken-/Pflegeversicherung auf 69.750 €/Jahr. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der GKV liegt bei 2,9 %. Gutverdienende zahlen etwas mehr; unser Brutto-Netto-Rechner nutzt die neuen Werte.

Was sich geändert hat

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich angehoben. Kernsätze 2026: Rente 18,6 %, Arbeitslosigkeit 2,6 %, Kranken 14,6 % + 2,9 % Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 % (Kinderlosenzuschlag 0,6 %).

Wer ist betroffen

Was zu tun ist

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt für 2026 mit unserem Brutto-Netto-Rechner neu, besonders bei Einkommen über den alten Grenzen. Ihr tatsächlicher Zusatzbeitrag hängt von Ihrer Krankenkasse ab.

Betroffene Ratgeber

Brutto-NettoAngestellt mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)

Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026