Sozialversicherung 2026: Was sich auf der Gehaltsabrechnung ändert
Gültig ab: 1. Januar 2026 · Quelle: Bundesregierung ↗
Für 2026 stieg die Beitragsbemessungsgrenze in Renten-/Arbeitslosenversicherung auf 101.400 €/Jahr und in Kranken-/Pflegeversicherung auf 69.750 €/Jahr. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der GKV liegt bei 2,9 %. Gutverdienende zahlen etwas mehr; unser Brutto-Netto-Rechner nutzt die neuen Werte.
Was sich geändert hat
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich angehoben. Kernsätze 2026: Rente 18,6 %, Arbeitslosigkeit 2,6 %, Kranken 14,6 % + 2,9 % Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 % (Kinderlosenzuschlag 0,6 %).
Wer ist betroffen
- Alle Beschäftigten, besonders Gutverdienende
Was zu tun ist
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt für 2026 mit unserem Brutto-Netto-Rechner neu, besonders bei Einkommen über den alten Grenzen. Ihr tatsächlicher Zusatzbeitrag hängt von Ihrer Krankenkasse ab.
Betroffene Ratgeber
Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026