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Wesentlich Einbürgerung

Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren abgeschafft

Gültig ab: 30. Oktober 2025 · Quelle: European Commission — Migration and Home Affairs ↗

Deutschland hat die Einbürgerung bereits nach drei Jahren gestrichen. Es gilt wieder die Mindestdauer von fünf Jahren — die Mehrstaatigkeit und die Verkürzung von acht auf fünf Jahre bleiben jedoch bestehen.

Was sich geändert hat

Der Bundestag hat am 8. Oktober 2025 die Streichung von § 10 Abs. 3 Satz 2 StAG (die Drei-Jahres-Route bei besonderen Integrationsleistungen) beschlossen. Die Änderung trat am 30. Oktober 2025 in Kraft. Anträge, die ausdrücklich auf der Drei-Jahres-Regel beruhten, werden zurückgestellt oder abgelehnt.

Wer ist betroffen

Was zu tun ist

Rechnen Sie mit fünf Jahren qualifiziertem Aufenthalt. Wer bereits nach der Drei-Jahres-Regel beantragt hat, sollte rechtlichen Rat einholen — maßgeblich ist voraussichtlich die Fünf-Jahres-Grenze zum Entscheidungszeitpunkt. Alles Übrige (Deutsch B1, Einbürgerungstest, gesicherter Lebensunterhalt, Mehrstaatigkeit) bleibt unverändert.

Betroffene Ratgeber

Einbürgerungs-ZeitRatgeber

Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026