Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren abgeschafft
Gültig ab: 30. Oktober 2025 · Quelle: European Commission — Migration and Home Affairs ↗
Deutschland hat die Einbürgerung bereits nach drei Jahren gestrichen. Es gilt wieder die Mindestdauer von fünf Jahren — die Mehrstaatigkeit und die Verkürzung von acht auf fünf Jahre bleiben jedoch bestehen.
Was sich geändert hat
Der Bundestag hat am 8. Oktober 2025 die Streichung von § 10 Abs. 3 Satz 2 StAG (die Drei-Jahres-Route bei besonderen Integrationsleistungen) beschlossen. Die Änderung trat am 30. Oktober 2025 in Kraft. Anträge, die ausdrücklich auf der Drei-Jahres-Regel beruhten, werden zurückgestellt oder abgelehnt.
Wer ist betroffen
- Gut integrierte Personen, die nach 3 Jahren einbürgern wollten
- Alle, die ihren Einbürgerungs-Zeitplan planen
Was zu tun ist
Rechnen Sie mit fünf Jahren qualifiziertem Aufenthalt. Wer bereits nach der Drei-Jahres-Regel beantragt hat, sollte rechtlichen Rat einholen — maßgeblich ist voraussichtlich die Fünf-Jahres-Grenze zum Entscheidungszeitpunkt. Alles Übrige (Deutsch B1, Einbürgerungstest, gesicherter Lebensunterhalt, Mehrstaatigkeit) bleibt unverändert.
Betroffene Ratgeber
Zuletzt geprüft: 21. Juli 2026